AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Batz & Team Management GmbH, der Batz & Siegler Consulting GmbH und der Managementakademie Austria (MA-Austria) einerseits und dem Kunden andererseits. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
 
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle erbrachten und noch zu erbringenden Leistungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Kunden, Vertragspartner oder Dritter sind nur gültig, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Wenn unser Kunde oder Vertragspartner damit nicht einverstanden ist, muss er uns sofort schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behalten wir uns vor, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

2. Der Vertragsschluss bei sogenannten offenen Seminaren, Schulungen oder Trainings kommt durch die Anmeldung zustande. Nach Vertragsabschluss erhält der Kunde oder Vertragspartner unverzüglich eine Auftragsbestätigung. Der jeweilige Rechnungsbetrag wird drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung in Rechnung gestellt und ist innerhalb von sieben Tagen zu begleichen. Zur Teilnahme wird nur zugelassen, wer bei Beginn der Veranstaltung den Rechnungsbetrag vollständig entrichtet hat. Auch bei einer Stornierung wird der Rechnungsbetrag in voller Höhe fällig. Ein gebuchtes Seminar oder Training kann bis zu sieben Tagen vor Beginn der Veranstaltung auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.

3. Der Vertragsschluss bei Beratungsleistungen oder sogenannten Inhouseveranstaltungen kommt durch unsere Terminzusage oder Auftragsbestätigung zustande. Von uns zugesagte Trainings-, Coaching-, Seminar- und Schulungstermine gelten ausnahmslos als verbindlich vereinbart. Für nicht in Anspruch genommene oder stornierte Termine bemühen wir uns um eine Vergabe an Dritte. Bis zur Vergabe an Dritte hat unser Kunde oder Vertragspartner für die zugesagten Trainings-, Coaching-, Seminar- und Schulungstermine das vereinbarte Honorar zu zahlen.

4. Unsere Honorare gelten grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich sonstiger Kosten und Abgaben. In Rechnung gestellte Leistungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden oder Vertragspartner sind ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wir sind berechtigt, sämtliche uns aus dem Vertrag obliegenden Verpflichtungen und zustehende Rechte auf Dritte zu übertragen.

5. Der Kunde oder Vertragspartner wird alle Informationen zu verwendeten Methoden und Verfahren sowie alle zur Leistungserbringung gehörigen Unterlagen und deren Inhalte vertraulich behandeln und keinem Dritten zugänglich machen. Der Kunde oder Vertragspartner wird auch seine Mitarbeiter entsprechend verpflichten. An von uns erstellten Analyse- und Ergebnisberichten, Studien, Schulungs-, Trainings- und Seminarunterlagen erhält der Kunde ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht. Das Copyright bleibt ausnahmslos in unserem Eigentum.

6. Der Inhalt der Trainings, Coachings, Seminare und Schulungen ergibt sich aus der jeweiligen Programmübersicht. Die täglichen Seminarzeiten für die von uns durchgeführten Trainings, Coachings, Seminare und Schulungen umfassen acht Seminarstunden zu je 45 Minuten.

7. Der Kunde oder Vertragspartner verpflichtet sich, unentgeltlich alle Voraussetzungen zu schaffen, die für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen gehört insbesondere, dass der Kunde dem Stand der Technik entsprechende Tagungs-, Seminar- und Arbeitsräume einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt.

8. Der Kunde oder Vertragspartner wirkt rechtzeitig und in notwendigem Umfang bei der Leistungserbringung durch uns mit. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, einander keine jetzigen oder ehemaligen Mitarbeiter während oder nach der Vertragsdurchführung selbst oder durch Dritte abzuwerben.

9. Für die Schadenshaftung wegen Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung gilt, dass wir für eigenes Verschulden sowie das unserer Organe, gesetzlichen und vertraglichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie unserer Verrichtungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften. Der Kunde oder Vertragspartner hat das Verschulden und den Grad des Verschuldens zu beweisen.

10. Der Kunde oder Vertragspartner ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten gespeichert und automatisch verarbeitet werden.

11. Wir sind berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem Fall gewährleisten wir weiterhin als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung unserer Vertragspflichten.

12. Erfüllungsort für alle Zahlungen ist Delbrück (Bundesrepublik Deutschland). Ist der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsteile Delbrück (Bundesrepublik Deutschland) verbindlich vereinbart. Wir sind hier wahlweise auch berechtigt, den Kunden oder Vertragspartner an jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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